Geschäftsverträge im internationalen Wirtschaftsverkehr

INTERNATIONALE GESCHÄFTE ERFORDERN BESONDERE RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG

Davon sind wir überzeugt. Unternehmen, die ihren Start auf dem polnischen Markt planen, und Unternehmen aus Polen, die eine Expansion ins Ausland erreichen möchten, erwarten, dass der Jurist nicht nur alle Formalitäten übernimmt, sondern auch Verhandlungen unterstützt und sich um die Sicherheit des geplanten Unternehmens kümmert. Das ist genau das, was wir tun.

Das Team unserer Anwaltskanzlei hat mehrere Arbeitssprachen, was die Zusammenarbeit erheblich beschleunigt. Es trägt auch dazu bei, Missverständnisse und sprachliche Ungenauigkeiten zu vermeiden, die die Ausführung des abgeschlossenen Vertrages behindern oder sogar verhindern könnten.

Wir haben eine sehr umfassende Erfahrung in der Arbeit mit internationalen Unternehmen. Unsere Mandanten, die verschiedene Branchen vertreten, sind erfolgreich in Spanien, Frankreich, Deutschland, USA oder Mexiko tätig. Darüber hinaus erweitern wir unsere internationale Erfahrung und unser Netzwerk von Kontakten dank unserer aktiven Tätigkeit in der International Association of Young Lawyers (AIJA), in der über 4.000 Juristen aus 90 verschiedenen Ländern zusammengeschlossen sind.

Im Rahmen dieses Dienstes:

Wir begleiten Mandanten bei Verhandlungen.

Wir verhandeln internationale Geschäftsverträge in Englisch, Deutsch, Spanisch und Französisch. Von Anfang an konzentrieren wir uns darauf, wie unser Mandant seine Rechte im Ausland durchsetzen wird. Wir sorgen dafür, dass sein Schutz wirksam ist.

Wir bereiten Verträge vor und geben unsere Stellungnahme dazu ab.

Wir bereiten u.a. internationale Verträge im Bereich des Verkaufs von Waren, Lieferverträge, Vertriebsverträge, Franchiseverträge, Softwarelizenzverträge, Dienstleistungsverträge, Kooperationsverträge und eine Reihe anderer Vertragstypen vor, je nach Kundenbedarf.

Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir das internationale Recht.

Wir berücksichtigen u.a. das UN-Kaufrecht (CISG), die INCOTERMS-Regeln, die Bestimmungen der EU-Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht, internationale Abkommen sowie allgemeine Grundsätze des Gemeinschafts- und Völkerrechts.

Wir kümmern uns um die Sicherheit.

Wir bieten Unterstützung bei der angemessenen Absicherung internationaler Geschäfte.

Wir bieten juristische Dienste für ausländische Investitionsprojekte.

Wir verhandeln, bewerten und bereiten u.a. Investitionsverträge und alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Gründung von Joint Ventures vor.

Wir unterstützen unsere Mandanten im Falle eines Rechtsstreits.

Wir bieten Unterstützung dabei, eine faire Vertretung vor dem Gericht des Landes zu finden, in dem der Rechtsstreit im Rahmen eines internationalen Geschäftsvertrags anhängig ist.

Lassen Sie uns über Einzelheiten sprechen.

Schreiben oder anrufen

 

ul. Moniuszki 26/2, 31-518 Kraków

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