Beitritt zu bestehenden Gesellschaften im Ausland

SICHERHEIT IM GESCHÄFT – EGAL WO AUF DER WELT

Das Streben nach Entwicklung führt oft zu der Entscheidung, sich einem Unternehmen mit Gesellschaftern in einem anderen Land anzuschließen. Zu diesem Zweck kaufen Unternehmer Aktien oder Anteile an Unternehmen oder übernehmen diese auf dem Wege einer Aktienkapitalerhöhung . Diese Geschäfte können sehr gute Geschäftsergebnisse haben, aber wenn sie inkompetent durchgeführt werden insbesondere in einer ausländischen Gerichtsbarkeit können sie auch riskant sein.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei den Verhandlungen über die Transaktionsbedingungen und beraten sie bei der Absicherung der Transaktion. Wir sind während des gesamten Projekts anwesend. Wir beteiligen uns an der Verhandlung von Verträgen über den Kauf und Verkauf von Aktien. Wir nehmen an Kapitalerhöhungsprozessen teil. Wir entwerfen Gesellschafterverträge (shareholders agreements). Wir stellen sicher, dass der Beitritt zu einem ausländischen Unternehmen völlig legal und sicher ist.

Im Rahmen dieses Dienstes:

Wir arbeiten mit lokalen Experten zusammen.

Dies ermöglicht unseren Kunden, schnell Hilfe von erfahrenen Fachleuten aus vielen Ländern zu erhalten.

Wir unterstützen die Kommunikation.

Wir stimmen mit einer ausländischen Anwaltskanzlei ab, wie die Vertragsbestimmungen am besten gestaltet werden können, um die Interessen des Mandanten so umfassend wie möglich abzudecken. Unsere Arbeitssprachen sind Englisch, Spanisch, Deutsch und Französisch.

Wir leisten dauerhafte Hilfe.

Unsere Mandanten können im Falle von Schwierigkeiten nach dem Eintritt in das Unternehmen auf uns zählen.

Lassen Sie uns über Einzelheiten sprechen.

Schreiben oder anrufen

 

ul. Moniuszki 26/2, 31-518 Kraków

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