Gründung von Gesellschaften

INVESTIEREN SIE IHRE ZEIT IN DAS GESCHÄFT. DIE GRÜNDUNG DES UNTERNEHMENS VERTRAUEN SIE FACHLEUTEN AN.

Sowohl die Gründung als auch die Registrierung eines Unternehmens in Polen erfordern die Berücksichtigung zahlreicher gesetzlich vorgeschriebener Anforderungen. Die Fähigkeit, die Bestimmungen von Verträgen an die spezifische Konfiguration von Minderheits- und Mehrheitsaktionären anzupassen, ist ebenfalls äußerst wichtig. Es ist wichtig, potenzielle risikoreiche Ereignisse, die in der Phase der weiteren Geschäftstätigkeit des Unternehmens auftreten können, vorherzusehen und die Interessen aller Aktionäre zu berücksichtigen und angemessen zu sichern.

Seit Jahren helfen wir unseren polnischen und ausländischen Mandanten erfolgreich bei der Gründung von Handelsgesellschaften in Polen. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Aushandlung von Verträgen und der Registrierung sowohl von Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft, Personengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft) als auch von Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft).

Die Unterstützung von Fachleuten ist eine Garantie für Zeitersparnis Zeit, die für jeden Unternehmer entscheidend ist. Sie minimiert auch das Risiko für das Unternehmen, seine Aktionäre und das Management erheblich.

Im Rahmen dieses Dienstes:

Wir verhandeln.

Wir verstehen sehr gut, dass es am Tisch oft widersprüchliche Interessen gibt. Wir unterstützen die Entwicklung einer zufriedenstellenden Vereinbarung und achten auf den Schutz der Interessen der Aktionäre und des Unternehmens selbst.

Wir bereiten den Gesellschaftsvertrag vor.

Wir bereiten auch alle anderen Dokumente vor, die für die Eintragung des Unternehmens im Nationalen Gerichtsregister (poln. KRS) und bei Behörden erforderlich sind.

Wir unterstützen Sie beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags beim Notar.

Dies gilt für GmbH, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften.

Wir bereiten einen Antrag auf Firmenregistrierung vor und reichen diesen ein.

Wir vertreten unsere Mandanten auch während des Eintragungsverfahrens in das Nationale Gerichtsregister.

Wir übernehmen alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung von Vertretungen und Niederlassungen ausländischer Unternehmer.

Wir bieten Dienstleistungen in Englisch, Deutsch, Spanisch und Französisch an.

Lassen Sie uns über Einzelheiten sprechen.

Schreiben oder anrufen

 

ul. Moniuszki 26/2, 31-518 Kraków

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